Für Unternehmen ist die Förderung des Bundes ebenfalls interessant. Über die KFW können Inversionen bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben bis zu 100% finanziert werden. Bei der Rückzahlung gibt es bis zu 55% Tilgungzuschuss. Somit reduzieren sich die Kosten auf weniger als die Hälfte. Und wenn sie keinen Kredit benötigen kann das Bundesministerium für Wirtschaft. und Klimaschutz in alternativ zu den gleichen Bedingungen einen Investitionszuschuss zur Verfügung stellen. Somit wird eine nachhaltige Heizlösung Für Unternehmen und Freiberufler schnell attraktiv.
Was wird gefördert?
Die Förderungsmaßnahmen gliedern sich in vier Module, die jeweils einzeln betrachtet werden und unterschiedliche Tilgungszuschüsse haben. Somit ist es auch möglich nur auf einzelne Module innerhalb dieser Förderung zurückzugreifen. Jedoch raten wir dazu ihr Gebäude oder ihr Vorhaben immer ganzheitlich zu betrachten und zu überprüfen ob nicht jedes Modul für Sie infrage kommen kann. Denn so können Sie zum einen einen Großteil der Investitionen mit Förderungen bezuschussen und bauen gleichzeitig ein nachhaltiges und langlebiges Konzept, welches Ihnen bei einer langen Nutzungsdauer enorme Kosten einsparen wird.
In Modul eins werden Querschnittstechnologien gefördert d.h. Elektromotoren und Antriebe, Pumpen für die industrielle gewerbliche Anwendung, Ventilatoren für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung Wärmeüberträger für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus einem wärmeführenden Abwasser- oder Prozesswasserstrom, Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagen teilen und Frequenzumrichter. In erster Linie geht es in dem Modul um die Effizienzsteigerung verschiedenster Geräte. Dabei wird nicht zwischen Neuanschaffung und Austausch unterschieden. Hier ist auch wieder zu berücksichtigen, dass man schauen muss ob man diese Maßnahme jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen sollte. Der Tilgungzuschuss zu dieser Förderung in Modul eins beträgt 40 %.
Das zweite Modul ist mit 55 % Tilgungszuschuss mit unter das interessanteste. Es werden Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Wärmepumpen und die Kosten für die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung gefördert. Hier sind wir auch in dem Bereich der größeren Investitionen und sichtbaren Einbauten für Ihr Vorhaben.
Das dritte Modul beinhaltet Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik- und Energiemanagementsoftware. Hier wird der Kauf von Installation zum Monitorring und der effizienten Regelung von Energie und Materialsströme zur Einbindung in die Energie und Umweltmanagementsystem gefördert. Dies beinhaltet auch die Kosten für eine Energie Management Software inklusive deren Schulungskosten. Mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss ist dieses Modul ein wichtiger Bestandteil zur effizienten Steuerung jeglicher Anlagen und sollte unbedingt in den Investitions Plan mit aufgenommen werden.
Im Modul vier geht es um Renovierungsmaßnahmen. Hier werden Energie und Ressourcenbezogen Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert. Hier werden Maßnahmen gefördert die um eine bestehende Anlage drumherum durchgeführt werden können. So sind Prozess- und Verfahrensumstellung die zur Energieressourceneinsparung führen und zur Optimierung der gesamten Anlage beitragen ein interessanter Aspekt um Energieeffizienter zu heizen. Denn wenn sie sich genau umschauen werden Sie feststellen das ist hier und da Möglichkeiten gibt die vorhandene Energie für sich zu nutzen.
Wie wird gefördert?
Diese Förderung wurde neben der Förderung für individuelle Haushalte speziell für die Wirtschaft konzipiert. Die Zielgruppe sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractorren, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Landwirte, gemeinnützige Antragsteller – sofern diese wirtschaftlich tätig sind – mit einem Standort in Deutschland. Der Kreditbetrag kann bis zu 25 Millionen € pro Vorhaben betragen. Bei der Laufzeit gibt es verschiedene Modelle die mit der Finanzierung zusammenhängen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ist jedoch vorgeschrieben und es kann bis zu 20 Jahre mit höchstens dreijährigen freien Anlaufsjahren zurückgezahlt werden. Der Zinssatz richtet sich nach Marktüblichen Preisen und wird mit ihrer Bank verhandelt. Nach der Zusage des Kredites muss dieser innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Es können bis zu 100 % der benötigten Summe ausgezahlt werden.
Warum sollte ich mir jetzt Gedanken machen?
Egal ob Ihr Bauvorhaben jetzt in einem Jahr oder noch in weiter Zukunft liegt, ist es sinnvoll sich jetzt bereits mit den Maßnahmen für eine Energie effiziente Nutzung für Ihr Vorhaben zu beschäftigen. Da die Bundesregierung sehr stark in diesem Bereich fördern und voran kommen will, werden höchstwahrscheinlich viele davon profitieren sich über nachhaltige Lösung für ihren Energiebedarf umsehen. Damit ihnen das nicht im letzten Moment passiert, raten wir Ihnen sich jetzt über die Möglichkeiten zu informieren.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier direkt auf der Seite des Kreditinstitut für Wirtschaft.